Elon Musks Online-Plattform X ist mit einer Klage gegen mehrere große Werbekunden (verlinkt auf https://dpadocs.dpaq.de/20202_177117035166.pdf) gescheitert, die Anzeigen vom Twitter-Nachfolgedienst abzogen. Unter anderem habe X den Vorwurf unfairen Wettbewerbs nicht belegen können, entschied eine Richterin in Texas und wies die Klage ab. Musks Plattform war im August 2024 vor Gericht gezogen. Ihre Vorwürfe richteten sich gegen bekannte Unternehmen wie den Konsumgüter-Riesen Unilever, den Lebensmittel-Konzern Mars und den Spielzeughersteller Lego sowie gegen eine Vereinigung von Werbetreibenden. Die Firmen hatten ihre Werbeaktivitäten bei Twitter und später X reduziert oder ganz eingestellt – aus Sorge, dass nach der von Musk verfügten Lockerung der Regeln für Inhalte ihre Anzeigen in rufschädigendem Kontext neben extremistischen Beiträgen auftauchen könnten. Anzeigenerlöse halbiert Musk beklagte mehrfach, dass sich infolge der Abwanderung großer und kleiner Werbekunden nach der Übernahme von Twitter im Oktober 2022 durch ihn die Anzeigenerlöse in etwa halbiert hätten. X sprach in der Klage von einem koordinierten Boykott und einem Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Dutzende Mitglieder einer internationalen Organisation von Werbekunden hätten sich abgesprochen, um X mehrere Milliarden US-Dollar vorzuenthalten. Die Klage nahm insbesondere eine Brancheninitiative ins Visier, die Anforderungen an Werbeplattformen aufstellte. Später brachte Musk die Plattform X in seine KI-Firma xAI ein, die dann wiederum vom ebenfalls von ihm geführten Weltraumunternehmen SpaceX übernommen wurde. Damit ist X für den Fortbestand nicht mehr allein auf das eigene Geschäft oder Geldspritzen direkt von Musk angewiesen. US-Jury macht Musk für Betrug an Aktionären haftbar Erst vor Kurzem musste Musk eine juristische Niederlage hinnehmen. Geschworene eines Bezirksgerichts in San Francisco kamen zu dem Schluss (verlinkt auf https://dpadocs.dpaq.de/22199_show_temp_pl_7.pdf) , dass Musk im Jahr 2022 mit zwei irreführenden Äußerungen ein Wertpapiergesetz verletzt hatte. Da das den Aktienkurs drückte, könnte er verpflichtet werden, damaligen Anteilseignern eine hohe Wiedergutmachung zu zahlen. Musk äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil – er könnte dagegen in höherer Instanz in Berufung gehen. Der Tech-Milliardär hatte im April 2025 mit Twitter die Übernahme des Kurznachrichtendienstes für einen Kaufpreis von rund 44 Milliarden Dollar vereinbart. Doch wenig später behauptete er, dass Twitter viel mehr automatisierte Bot-Accounts habe als offiziell angegeben – und drohte mit einem Rückzieher. Der Twitter-Verwaltungsrat beharrte jedoch auf der Einhaltung der Vereinbarung und am Ende schloss Musk den Kauf Ende Oktober 2022 doch zum abgesprochenen Preis ab.